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Gemütliche Erdgeschosswohnung mitten in der Innenstadt-Ost!
WIR BITTEN UM SCHRIFTLICHE ANFRAGEN!
Das Mehrfamilienhaus in zentraler Lage wurde ca. 1795 erbaut. Das Haus steht unter Denkmalschutz.
Die zu vermietende Wohnung liegt im Erdgeschoss und verfügt über ca. 38,6 m² Wohnfläche, die sich folgendermaßen aufteilen:
Flur, Badezimmer, Schlafzimmer und Wohnküche mit Zugang zu einem Terrassenplatz.
In kalten Wintertagen sorgt eine Gas-Zentralheizung für eine angenehme Wärme.
Die Miete setzt sich folgendermaßen zusammen:
Mtl. Kaltmiete: 560,-- EUR
Mtl. Miete für die Einbauküche: 50,-- EUR
Mtl. Nebenkostenvorauszahlung: 170,-- EUR
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Mtl. Miete: 780,-- EUR
Kaution: 3 Monatsmieten
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann stellen Sie bitte eine schriftliche Anfrage.
Objektdetails
- Objektnummer
- 3772
- Objektart
- Etagenwohnung
- Ort
- Karlsruhe / Innenstadt-Ost Innenstadt-Ost (Stadtteil)
- Kaltmiete
- € 560,–
- Warmmiete
- € 730,–
- Kaution
- € 1.680,–
- Nebenkosten
- € 170,–
- Provision
- provisionsfrei
- Wohnfläche
- 39 m²
- Anzahl Zimmer
- 1.5
Objektart
Etagenwohnung
Fläche ca.
39 m²
Zimmer
1,5
Objektdetails
| Heizkosten enthalten | |
|---|---|
| Küche mit EBK | |
| Heizungsart Zentral | |
| Befeuerung mit Gas | |
| denkmalgeschützt | |
| Zustand | Gepflegt |
| Alter | Altbau |
| Anzahl Schlafzimmer | 1 |
| Anzahl Badezimmer | 1 |
| Regionaler Zusatz | Innenstadt-Ost (Stadtteil) |
| Baujahr | 1795 |
| Verfügbar ab | sofort |
Lage
Die Wohnung befindet sich in der Karlsruher Innenstadt-Ost, in der Straße Am Künstlerhaus – zentraler lässt es sich kaum wohnen.
Wir beraten Sie gerne!
Energiepass
| In Arbeit oder nicht erforderlich |
Ausstattung
Zur Ausstattung der Wohnung machen wir gerne ein paar Angaben:
- Parkettboden in den Wohnräumen
- Badezimmer mit Dusche, Waschbecken und WC
- Einbauküche
- Terrassenplatz
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann stellen Sie bitte eine schriftliche Anfrage.
Sonstiges
Hinweis zum Energieausweis: Das Gebäude steht unter Denkmalschutz, ein Energieausweis ist daher nicht erforderlich.
HINWEIS ZUM MIETVERTRAG: Eine gegenseitige Kündigungssperre von 2 Jahren wird angestrebt.
